2017-02-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2004 mit Änderung vom 26.02.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Leichlingen nach Gelsenkirchen beschlossen. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 100, 45881 Gelsenkirchen. Gegenstand: Unternehmensberatung und die Erbringung von Managementleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Eickhoff, Matthias, Leichlingen, *13.03.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-05: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art sowie Beratung von Unternehmen und Einbringung von Managementleistungen, insbesondere durch Übernahme der Geschäftsführung in Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.
2017-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
2021-04-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2021 mit der ACOVERD GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACOVERD GmbH am 12.04.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-04-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2021 mit der ACOVERD GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACOVERD GmbH am 12.04.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.