2020-01-28: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Partnerschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, dem Zweck der Partnerschaft im weitesten Sinne zu dienen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Albertz, Joachim, Rechtsanwalt, Mönchengladbach, *02.01.1962; Dr. Kaumanns, Arne Norbert, Rechtsanwalt, Mönchengladbach, *12.08.1980; Klein, Michael, Rechtsanwalt, Mönchengladbach, *06.06.1960; Koch, Manfred, Rechtsanwalt, Mönchengladbach, *03.01.1947; Pliester, Thomas, Rechtsanwalt, Mönchengladbach, *05.01.1957; Dr. Voßiek, Eckhard, Rechtsanwalt, Kaarst, *18.10.1968.