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MDS Mansfeld Druck & Service GmbH

Euroskala, Schmuckfarben, Nextday..., Sonderfarben, HKS und Pantone, Briefbögen, DruckRuckZuck, Fertigungsdauer
Adresse / Anfahrt
Schachtstraße 30
06526 Sangerhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018 mit Nachtrag vom 10.01.2019. Geschäftsanschrift: Schachtstraße 30, 06526 Sangerhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Druck- und Werbeerzeugnissen sowie die Erbringung grafischer und werblicher Leistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sachsenröder, Ingolf, Sangerhausen, *08.09.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-14:
Es ist ein Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der MANSFELD-DRUCK LTD. in Wakefield, West Yorkshire, Großbritannien, The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield, West Yorkshire WFl 5PF, Großbritannien, eingetragen bei dem Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No.05321721, als übertragende Gesellschaft mit der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH in Sangerhausen, Schachtstraße 30, 06526 Sangerhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 26544, als übernehmender Gesellschaft. Bei der MANSFELD-DRUCK TD. handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit statutarischem Sitz in Wakefield, Großbritannien. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. deutsches UmwG und der Reg. 6 ff. der Companies (Cross-Border-Merger) Regulations. Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger / Minderheitsgesellschafter (§ 122d S. 2 Nr. 4 UmwG): Bei der übertragende Gesellschaft: Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger derübertragenden Gesellschaft (MANSFELD-DRUCK LTD.) kann gemäß Reg. 11 und 14 (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von derenZustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in derGläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH in Sangerhausen, Herrn Ingolf Sachsenröder, unter der Geschäftsadresse in der Schachtstraße 30, 06526 Sangerhausen, kostenlos angefordert werden. Bei der übernehmenden Gesellschaft:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen MDS Mansfeld Druck & Service GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MDS Mansfeld Druck & Service GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH gem.§ 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, weil der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar aufGeld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die MDS Mansfeld Druck & Service GmbH ist unmittelbar gegenüber der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schachtstraße 30, 06526Sangerhausen, der Anspruch gegen die MANSFELD-DRUCK LTD ist unmittelbar gegenüber der MANSFELD-DRUCK LTD. in Wakefield, West Yorkshire, Großbritannien, unter deren Geschäftsanschrift The Picasso Building, Caldervale Road,Wakefield, West Yorkshire WFl 5PF, Großbritannien, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MDS Mansfeld Druck & Service GmbH gefordert werden.

2019-05-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Mansfeld Druck Limited mit dem Sitz in Wakefield / Großbritannien und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 13.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2019 mit der Mansfeld Druck Limited mit Sitz in Wakefield / Großbritannien (The Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company-No. 5321721) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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