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MED. Cardioservice GmbH

Beschaffungsleistungen, Praxisübernahmen, Nivens..., Reimbursement, Beratungsleistungen
Adresse / Anfahrt
Kurfürstendamm 50
10707 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-07:
Firma: Senn Media Holding GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Partsch, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im Medienbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Partsch, Christoph, *18.04.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2011.

2012-02-20:
Firma: MED Cardioservice GmbH Gegenstand: Handel mit Medizinprodukten und Beratung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens)..

2015-10-20:
Geschäftsführer: 2. Bahr, Katja, *22.07.1969, Bargteheide

2016-04-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Partsch, Christoph; Prokura: 1. Beste, Inka, *21.04.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer

2019-06-06:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die lagustavus GmbH i. L. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 161340 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.