2009-09-02: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung unter Nr. 1 ist wie folgt von Amts wegen ergänzt:; Die Spaltung ist mit der am 31.08.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden..
2009-09-02: Firma: MEDI - HOME GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Drakestr. 35 A, 12205 Berlin Gegenstand: Die Durchführung eines häuslichen Pflegedienstes. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Glazik, Justyna, *17.08.1967, Kleinbeeren; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.06.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma MEDI - Home e. Kfr. von der Inhaberin Justyna Glazik geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42277) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 12.06.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..