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MEDIGREIF und Enderlein Treuhand II & Consulting OHG

Adipositas, Branchenkonferenz, Gesundheitswirtschaft..., Netzwerk
Adresse / Anfahrt
Pappelallee 1
17489 Greifswald , Hansestadt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-25:
(Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie Vermögensanlagen aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pappelallee 1, 17489 Greifswald. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Enderlein Vermögensverwaltungs GmbH, Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 7829).

2014-12-19:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Prof. Dr. Enderlein, Dietmar, Greifswald, *22.03.1943.

2019-08-15:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Prof. Dr. Enderlein, Dietmar, Greifswald, *22.03.1943. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Enderlein, Katja, Greifswald, *29.09.1972.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 mit der MEDIGREIF und Enderlein Treuhand III & Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Greifswald verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-05-27:
Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: MEDIGREIF und Enderlein Treuhand II & Consulting OHG.