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MEDIOS Seminare GmbH

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Adresse / Anfahrt
Sprendlinger Landstraße 38
63069 Offenbach am Main
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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2020. Geschäftsanschrift: Sprendlinger Landstraße 38, 63069 Offenbach am Main. Gegenstand: das Betreiben einer Akademie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit, Wellness und Massage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goy-Schröder, Uwe, Offenbach am Main, *23.08.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 18.12.2020 und 14.05.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Goy-Schröder, Uwe, Offenbach am Main, *23.08.1962 unter der Firma GS Seminare e. K. in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42939) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist durch heutige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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