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MEHTAB Maschinenbau GmbH

Industrieunternehmen, Maßhaltigkeit, Flexibilität...
Adresse / Anfahrt
Im Gewerbegebiet 3
55120 Mainz
1x Adresse:

Am Zollstock 5
55288 Spiesheim


Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2018. Geschäftsanschrift: Im Gewerbegebiet 3, 55120 Mainz. Gegenstand: Maschinenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bayram, Ali, Mainz, *16.12.1974, einzelvertretungsberechtigt.

2018-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme mit der MEHTAB Maschinenbau e.K. (Amtsgericht Mainz HRA 42943) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 das Unternehmen MEHTAB Maschinenbau e.K. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 42943) aus dem Vermögen des Inhabers Ali Bayram als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.