2007-04-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2007. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen aller Art einschließlich begleitender Industrieausstellungen, Verlag von Büchern, Zeitschriften sowie sonstigen Publikationen, Einrichtung und Betrieb von E-Learning-Portalen und weiteren zugehörigen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schleppers, Alexander, Sulzbach, *26.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 Abs. (2) (Stammkapital, Stammeinlagen), 9 Abs. (1) (Geselleschafterversammlung), 10 Abs. (1) (Geschäftsjahr und Jahresabschluss), 11 Abs. (3) (Gewinnverteilung) und 14 (Wettbewerbsverbot). der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen aller Art einschließlich begleitender Industrieausstellungen, Verlag von Büchern, Zeitschriften sowie sonstigen Publikationen, Einrichtung und Betrieb von E-Learning-Portalen und weiteren zugehörigen Dienstleistungen, Beratungstätigkeit in der Medizin, Dienstleistungen aller Art für medizinische Organisationen, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit.
2015-07-31: Die servMED GmbH mit dem Sitz in Sulzbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 07.07.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.06.2015 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.