2021-09-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2021. Geschäftsanschrift: Reckenberger Straße 39, 33332 Gütersloh. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung / Consulting jeglicher Art, Coaching von Mitarbeitern, IT-Beratung und IT-Entwicklung sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten. Sie ist außerdem im Einzelfall berechtigt, Geschäfte anderer Art durchzuführen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Laaß, Alexander, Gütersloh, *06.01.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-01: Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Alexander Laaß, geb. 06.01.1972, Gütersloh, unter der Firma MERVAERDI Inhaber Alexander Laaß e.K. in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRA 8108) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-21: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.