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Frame Technologies Software Design & Consulting GmbH

METAFRAME, Digitalisierungspotenziale, Agilität..., Kundennutzen, Up-to-Date, Einzelanforderungen, Leichtgewichtige, Programmiersysteme, Prozesserweiterung, PaperPlane
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Hedwigstraße 50
44149 Dortmund
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3x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 29.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 14.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MetaSynergy GmbH (Amtsgericht Dortmund, HRB 14464) beschlossen.

2006-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Auftragsforschung und Beratung sowie Softwaredesign und Entwicklung komplexer Softwaresysteme, insbesondere im Bereich intelligenter Netze und Internet. Weiterer Gegenstand ist das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Neugründung von Unternehmen (Firmen), insbesondere hinsichtlich Finanzgeschäften, Personal-, Gebäude- und IT-Infrastruktur sowie e-commerce Geschäftskonzepten und zugehörige Softwarelösungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der MetaSynergy GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 14464) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-01-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Steffen, Barbara, Dortmund, *15.01.1994, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Titel ergänzt, Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Prof. Dr. Margaria-Steffen, Tiziana, Dortmund, *14.10.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.