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MFS Modell- und Formenbau Stehle GmbH

Worum, Teamplayer, Anschauungsmodelle..., NC-Programme, Rohblöcke, CNC-Fräsmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, VISI, Maschinenbediener, Staplerschein
Adresse / Anfahrt
Im Branden 8
88634 Herdwangen-Schönach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2019. Geschäftsanschrift: Im Branden 8, 88634 Herdwangen-Schönach. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Modellen und Formen und die Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stehle, Jens, Herdwangen-Schönach, *26.02.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung mit Stehle, Jens, Herdwangen-Schönach, *26.02.1982 als Inhaber der Firma "Modell- und Formenbau Stehle e.K.", Herdwangen-Schönach (Amtsgericht Ulm HRA 720355) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Stehle, Jens, Herdwangen-Schönach, *26.02.1982 hat als Inhaber der Firma "Modell- und Formenbau Stehle e.K.", Herdwangen-Schönach (Amtsgericht Ulm HRA 720355) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 03.01.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.01.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.