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MFT Metall-Form-Technik GmbH

Ingenieurbüro, Leipziger Buchbinderei, Edelstahlarbeiten..., Feuerschutzabschlüssen, Rauchschutzabschlüsse, Aluminiumbau, Stahlbau, Pulverbeschichtung, Kunststoffen
Adresse / Anfahrt
Gewerbeparkstraße 5
03099 Kolkwitz
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-10:
Geschäftsanschrift:; Gewerbeparkstr. 5, 03099 Kolkwitz. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital), § 10 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 13 (Bekanntmachungen)..

2009-08-03:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Oßmann, Reinhard; Geschäftsführer:; 3. Wertenauer, Lars, *01.12.1972, Cottbus..

2011-10-21:
Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Schwarz, Uve; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Wertenauer, Lars; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 9 (Geschäftsführung)und § 15 (Schiedsgericht) geändert..

2012-08-10:
Kapital: 27.000,00 EUR; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MFT Metallbau und Fassadentechnik GmbH mit Sitz in Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus HRB 9033 CB) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 Stammkapital) geändert.

2012-09-17:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MFT Metallbau und Fassadentechnik GmbH mit Sitz in Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus HRB 9033 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

2013-01-11:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schwarz, Uve; Prokura: 1. Löhning, Anke, geb. Lehmann, *17.04.1976, Cottbus; Einzelprokura

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