2006-12-22: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 ist § 5 des Gesellschaftsvertrages (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverwendung) in Absatz 2 geändert und um einen Absatz 3 a ergänzt worden.
2009-03-11: Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Vertrieb von Erzeugnissen der Druckindustrie sowie die Übernahme von Handelsvertretungen für Druckereien jeder Art sowohl im In- als auch im Ausland, einschließlich der Vornahme aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehender Rechts- und Handelsgeschäfte, die Herstellung, der Im- und Export und der Vertrieb von Werbemitteln, Promotionartikeln und Produkten für den Vertrieb an Retailer. Einzelprokura: Kardis, Markus, Hückelhoven, *06.02.1973.
2015-11-24: Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2015 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Vertrieb von Erzeugnissen der Druckindustrie sowie die Übernahme von Handelsvertretungen für Druckereien jeder Art sowohl im In- als auch im Ausland, einschließlich der Vornahme aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehender Rechts- und Handelsgeschäfte, die Herstellung, der Im- und Export und der Vertrieb von Werbemitteln, Promotionartikeln und Produkten für den Vertrieb an Retailer, außerdem der Betrieb eines Verlages.
2019-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Busch Business Media GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 93743) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung der Firma und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 beschlossen. Neue Firma: Busch & Glatz GmbH.
2019-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Busch & Glatz GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtgericht Mönchengladbach, HRB 17494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-11: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die impress dialog GmbH - nach Firmenänderung: impress GmbH - mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12158) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 76.750,00 EUR um 2.000,00 EUR auf 78.750,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 beschlossen. Neues Stammkapital: 78.750,00 EUR.
2021-11-15: Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 hat die Änderung der Firma und dementsprechend die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 beschlossen. Neue Firma: MG Medien Gruppe GmbH. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Busch, Patricia, Köln, *17.09.1992. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: de Graat, Rainer, Mönchengladbach, *28.09.1970.
2022-01-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Superlabs GmbH mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.