2019-10-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2019. Geschäftsanschrift: Wolfgangstraße 56, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Die Durchführung von Unternehmensberatungen sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen, eigenem Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Service- und Dienstleistungen. Hierzu gehört auch die Durchführung von Seminaren, wissenschaftliche Publikationen sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung von Software und Dateien. Als Holdinggesellschaft erbringt die Gesellschaft Serviceleistungen für ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften, wie z . B. die Vermietung von Anlagevermögen und immateriellen Wirtschaftsgütern, Management- und Verwaltungsleistungen und der Vermietung von Räumlichkeiten. Des Weiteren übernimmt die Gesellschaft das Management, die Steuerung und die Verwaltung der Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Röser, Hans-Jörg Marc, Crailsheim, *19.05.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dr. Röser, Hans-Jörg Marc, Crailsheim, *19.05.1974 als Inhaber der Firma "Dr. Röser Unternehmensberatung e.K.", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 726616) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 22.08.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.