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MHV Schumacher GmbH

Hauswirtschaftliche, Haushaltskräfte, Raum Ostfriesland..., Rhauderfehn und Raum, Versorgung, Erfahrung, Mobile
Adresse / Anfahrt
Rheinberger Straße 38g
47441 Moers
1x Adresse:

Steigerstraße 9
26871 Papenburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2019. Geschäftsanschrift: Rheinberger Straße 38 g, 47441 Moers. Gegenstand: Hauswirtschaftliche Versorgung vorzugsweise älterer Menschen oder Menschen mit Behinderung. Sie umfasst u.a. Reinigen der Wohnung, Besorgungen für die betroffenen Menschen, Fahrdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen. Pflegedienstleistungen, gleich welcher Art, sind nicht vom Gegenstand des Unternehmens erfasst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schumacher-Zirnsak, Monika, Moers, *13.07.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von Frau Monika Schumacher-Zirnsak, Moers, *13.07.1965, als Inhaberin unter der Firma Monika Schumacher-Zirnsak Hauswirtschaftliche Versorgung e.K. in Moers (Amtsgericht Kleve, HRA 5006) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.11.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-01-22:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.