2007-06-05: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: M-I Cert MICHEL-INSTITUT Zertifizierungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Durchführung und Zertifizierung von Qualitäts- und Auditprogrammen, Produkt- und Systemstandards sowie die Beratung hinsichtlich der Zertifizierung selbst auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen, die hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit mit den praktischen Erfahrungen verknüpft und optimiert werden. Die Entwicklung und Durchführung von Schulungen, Trainings, Workshops, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie eine eventuelle Personalzertifizierung. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knote, Kurt, Weiden, *12.04.1950.
2008-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: MI-Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH.
2009-04-24: Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2009 hat die Änderung der §§ 1 Satz 2 (Sitz) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Bamberg. Geschäftsanschrift: Kronacher Straße 92, 96052 Bamberg. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung und Durchführung von Qualitäts- und Auditprogrammen, insbesondere die Prüfung und Durchführung von Audits zur Zertifizierung von Betrieben der Lebensmittelbranche und angrenzenden Bereiche.
2010-08-11: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Andreas, kfm. Angestellter, Rattelsdorf, *31.01.1963. Bestellt: Geschäftsführer: Reinfelder, Christian, Baunach, *28.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-10: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Experts Institut Beratungs GmbH mit dem Sitz in Neustadt an der Weinstraße verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-04: Die Verschmelzung wurde am 29.04.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .