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MINEI GmbH

Marketing & Werbung, Gebäudemanagement, Handwerksarbeiten..., Glasreiniger, Kreisverkehr, Fleiß und Zuverlässigkeit
Adresse / Anfahrt
Dornierstraße 8
86343 Königsbrunn
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-06:
Einzelprokura: Neisz, Irene, Königsbrunn, *22.06.1957.

2011-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011 mit Nachtrag vom 03.08.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Industrieservice, Winterdienst, Durchführung von Umzügen, Vermietung von Pkw und Anhängern sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Reinigungsmitteln und -bedarf für Gebäudereinigung, soweit er nicht einer behördlichen Genehmigung bedarf.

2019-01-26:
Je bestellt: Geschäftsführer: Wende, Christina, Augsburg, *26.12.1965; Wende, Thomas, Augsburg, *07.07.1969; jeweils einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neisz, Michael, Dipl.-Physiker Univ., Königsbrunn. Prokura erloschen: Neisz, Irene, Königsbrunn, *22.06.1957.

2019-03-02:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.10.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die PVK Pensionsverwaltung GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 95310) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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