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MIP Pharma Holding GmbH

GTCs, Pharmaunternehmen, Rückmeldungen..., Produktionsanlagen, Arzneimitteln, Aufzeichnung Urologisches, CME-Fortbildung, Urologisches Webinar, Harnwegsinfekt
Adresse / Anfahrt
Kirkeler Straße 41
66440 Blieskastel
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2020, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 218981 B) nach Saarbrücken beschlossen. Geschäftsanschrift: Kirkeler Straße 41, 66440 Blieskastel. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten, Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung Dritter, sowie die Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Spors, Christoph, Berlin, *05.12.1969; Winkler, Frank-Markus, Potsdam, *02.09.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Osterhues, Martin, Bad Iburg, *16.08.1962; Dr. Sernetz, Friedrich Georg, Riemerling, *05.03.1967, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hertweck, Manuel, Berlin, *30.06.1967; Kretzer, Alexander, Berlin, *04.12.1966; Theiler, Gerwin, Berlin, *17.11.1964; Zamora, Alexander, Berlin, *07.05.1986. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Grabner, Katharina, Fürstenzell, *08.01.1982; Henrich, Stephanie, Blieskastel, *19.06.1970.

2021-01-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der MIP-Managementberatung GmbH mit Sitz in Blieskastel als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2021 mit der MIP - Holding GmbH mit Sitz in Blieskastel als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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