Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

MITRAS Composites Systems GmbH

Onlinedienste Dritter, Switch, Auffindbarkeit..., Werbemaßnahmen, AnalyticsGoogle Analytics, Cookies und Onlinedienste, Activate, Agree, AnalyticsActivate, GoogleMapsActivate
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 32
01471 Radeburg
Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2005 hat die Aufnahme des § 16 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2006-01-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heim, Thomas, Freising, *18.12.1962.

2010-02-11:
Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 32, 01471 Radeburg. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Ott, Stefan, Dresden, *22.10.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brauer, Andreas, Bannewitz, *18.01.1969; Smolka, Enrico, Großkmehlen, *31.08.1962; Steinbach, Kai, Dresden, *02.04.1976.

2015-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung des § 16 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2015-12-01:
Prokura erloschen: Steinbach, Kai, Dresden, *02.04.1976.

2020-08-31:
Die SO Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Radeburg (Amtsgericht Dresden, HRB 39720) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing