2007-01-17: Chirurgische Klinik Prof. Buchholz GmbH & Co. KG, Hamburg (Spitaler Str. 8, 20095 Hamburg, a) Betrieb der "Praxisklinik für Chirurgie Prof. Buchholz" in der Spitalerstraße in Hamburg einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte.b) Die Gesellschaft kann Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Beteiligungen an Unternehmen, gleich welcher Art, erwerben, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann für verbundene Unternhemnen oder Dritte Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung durchführen.c) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten sowie Unternhemensverträge jeder Art abzuschließen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise an verbundene Unternhemen ausgliedern). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Chirurgische Klinik Spitalerhof GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 83126).
2007-11-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.10.2007 ist ein Teil des Vermögens der H.V.B.B. Medical Management GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 84420) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-01-16: Neue Firma: MIVENDO Klinik GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft MIVENDO Klinik GmbH, Hamburg .