2018-12-19: Gegenstand des Unternehmens ist ferner gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34 i GewO. sowie die Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34 c GewO. Gegenstand sind außerdem alle mit diesem Zweck zusammenhängenden und förderlichen Geschäfte. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist auch berechtigt, sich an deren Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen.). Geschäftsanschrift: Bötzowstraße 4, 16761 Hennigsdorf.
Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Persönlich haftender Gesellschafter: MK & RE Verwaltungs GmbH, Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 12403 NP). Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2019-04-12: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.01.2019 mit Änderung vom 27.03.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Vermögen des Einzelunternehmens Malte Köhler Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Hennigsdorf als Ganzes übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2019-08-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Vermögen des Einzelunternehmens Roberto Ebel e.K. mit Sitz in Oberkrämer OT Vehlefanz als Ganzes übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.