2007-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektentwicklung und Bebauung von Grundstücken auf eigene Rechnung, Sanierung und Vermietung von bestehenden Gebäuden zur Eigeninvestition, An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie An- und Verkauf von Firmenbeteiligungen.
2020-12-02: Die Investorengemeinschaft Burgkunstadt GmbH mit dem Sitz in Biberbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.