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MK Metalltechnik GmbH & Co.KG

Lasertechnik, Konstruktionen, Schweiß-Fachbetrieb..., Sonderbau, Laserfertigung, Pulverbeschichtung
Adresse / Anfahrt
Vehlager Straße 48
32339 Espelkamp
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-24:
(Industrielle Ver- und Bearbeitung von Metallen aller Art und die Bearbeitung der Oberflächen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vehlager Str. 48, 32339 Espelkamp. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MK Metalltechnik Verwaltungs GmbH, Espelkamp (Bad Oeynhausen HRB 12378), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-05-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.02.2011 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Kunkel, Markus, Lübbecke, *30.11.1973, unter der Firma Markus Kunkel e.K. in Espelkamp (AG Bad Oeynhausen HRA 7844) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-06-01:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.04.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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