2020-02-27: eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 01.09.2019 mit Änderung vom 04.01.2020. a) Kaufmännische Beratung und Betreuung von Kunden, welches die objektive Klärung bestimmter kaufmännischer Sachverhalte zu den Themen Buchführung, Rentabilität, Liquidität, Investitionsrechnung und Finanzierung, sowie Sicherungssysteme für Unternehmer beinhaltet. Akquise und Vermittlung von Kunden, Durchführung von Promotion- und Werbekampagnen; b) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien; die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Das Mindeskapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Genossen besteht nicht. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw. solange kein Aufsichtsrat besteht, von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. Vorstand: Kintzelmann, Markus, Nettetal, *21.01.1973.