2009-06-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2009. Geschäftsanschrift: Blumhardtstraße 17, 49824 Ringe. Gegenstand: Aufbereitung und der Handel von und mit Kunststoffprodukten und Kunststoffrohwaren sowie der Handel mit Produkten für die Abfüll- und Kunststoffindustrie und mit diesem Gegenstand verbundene logistische Dienstleistung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Krüger, Jörg, Ringe, *16.02.1964, einzelvertretungsberechtigt.
2010-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wessels, Joachim, Sonsbeck, *06.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Krüger, Jörg, Ringe, *16.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Einziehung, Ausscheiden aus wichtigem Grund), § 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht) und § 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
2012-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Jahresabschluss), § 9 (Verwendung des Ergebnisses und Gewinnverteilung), § 10 (Einziehung, Ausscheiden aus wichtigem Grund), § 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 13 (Folgen des Ausscheidens) und § 15 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.