2015-12-16: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwaltes nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Rechtsanwalt sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Krecichwost, Burkhard, Rechtsanwalt, Nürnberg, *29.10.1968; Märtin, Thilo, Rechtsanwalt, Nürnberg, *23.01.1976; Mörtel, Stefan, Rechtsanwalt, Neunkirchen a. Brand, *11.01.1966.