2017-06-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2017. Geschäftsanschrift: Schweriner Straße 41, 18273 Güstrow. Gegenstand: Durchführung von Maler-, Tapezier-, Fassaden- und Fußbodenarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bening, Marcel, Güstrow, *10.04.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-16: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) sowie 5 (Veräußerung und Abtretung von Geschäftsanteilen) und mit ihr zum Zwecke der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.100,00 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von Maler-, Tapezier-, Fassaden-, Fußboden- und Trockenbauarbeiten sowie der Akkustikbau. 50.100,00 EUR. Einzelprokura: Boye, Dietmar, Grevesmühlen, *07.03.1975. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019, das von Herrn Marcel Bening, Güstrow, *10.04.1985, als Inhaber der Firma "Malerbetrieb Marcel Bening e.K." mit Niederlassung in Güstrow (Amtgericht Rostock HRA 4437) betriebene Unternehmen übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-11: Durch Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 06.01.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.