2010-06-17: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2010 hat die Änderung der §§ 7 Ziffer 1 (Gesellschafterbeschlüsse), 13 Ziffer 1 und 2 (Bewertung, Abfindung) und 15 Ziffer 1 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Um Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.