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MODALIS Management GmbH

IT-Bereiche, Quadratur des Kreises, Verpasste Chancen..., Unmögliches, Gerade in Krisenzeiten
Adresse / Anfahrt
Berliner Freiheit 2
10785 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-20:
Firma: Verox GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Gegenstand: Die wirtschaftliche, technische sowie organisatorische Beratung von Unternehmen und Institutionen, sowie die Bereitstellung von Managementkapazität zur Restrukturierung und Sanierung derselben, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. War Geschäftsführer:; 1. Schultheis, Josef, *29.07.1965, Kleinmachnow; Geschäftsführer:; 2. Dr. Resch, Andreas, *23.03.1953, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.06.2002 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.09.2009. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 22663 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 18.12.2002.

2014-07-15:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

2015-08-24:
Firma: MODALIS Management GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Modalis Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 37369) und die Modalis Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110537) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2015-09-30:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend laufende Nummer 3 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Modalis Management GmbH & Cie. KG mit dem Sitz in Berlin und die Modalis Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 110537) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.