2022-05-17: Firma: MOOT Upcycling GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Charlottenburger Straße 79, 13086 Berlin; Gegenstand: Der Entwurf, die Herstellung und der Vertrieb von Textilien, insbesondere Bekleidung und Accessoires, aus rückgewonnenen Alttextilien, die Verwertung von Textilmüll sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Neubauer, Nils, *27.04.1994, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Pfeifer, Michael Andreas, *31.05.1995, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.04.2022 mit Änderung vom 16.05.2022 in § 1
2022-05-23: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 ist das Stammkapital um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .
2022-05-24: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Moot oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 60164 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-06-15: Stamm- bzw. Grundkapital: 31.356,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 ist das Stammkapital um 5.856,00 EUR auf 31.356,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .