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MPF Hermesmeyer Vertriebs G .b.H

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Adresse / Anfahrt
Elbestraße 34-38
45478 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-18:
Geschäftsanschrift: Elbestr. 34, 45478 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der M.P.F. TRansport & Logistik GmbH vom selben Tage Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die M.P.F. Transport & Logistik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 22179) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-04-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2015-06-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hermesmeyer, Dirk, Kaufmann, Mülheim an der Ruhr.

2016-02-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Redeker, Stefan, Duisburg, *09.05.1966.

2016-03-16:
Mit der Food & Services Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74816) als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2019-02-27:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Redeker, Stefan, Duisburg, *09.05.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mamok, Christian, Wuppertal, *19.09.1964.

2019-11-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hermesmeyer, Frank, Kaufmann, Mülheim an der Ruhr. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Redeker, Stefan Dieter Thomas, Duisburg, *09.05.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Mamok, Christian, Wuppertal, *19.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mamok, Christian, Wuppertal, *19.09.1964.

2019-12-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2020-09-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der M.P.F. Transport & Logistik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.