2008-10-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2008. Gegenstand: Die industrielle Fertigung und der Vertrieb von Werkzeugen, insbesondere von Spezialwerkzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kirschner, Reiner, Königsbach-Stein, *17.05.1961; Schleicher, Günther Wilhelm, Schwäbisch Gmünd, *30.09.1953; Zecha, Stefan, Königsbach-Stein, *22.05.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Baur, Uwe, Lorch, *30.08.1962. Mit der "Zecha & Kirschner GmbH & Co KG", Schwäbisch Gmünd wurde am 30.07.2008 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 30.07.2008 zugestimmt hat. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der MPK Kemmer GmbH & Co. KG Special Tools, Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm HRA 701159) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
2008-12-09: Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) berichtigt bei Geschäftsführer: Zecha, Stefan, Königsbach-Stein, *22.06.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Schleicher, Günther Wilhelm, Schwäbisch Gmünd, *30.09.1953.
2013-12-19: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2013 und 08.10.2013 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Kirschner Immobilien OHG", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRA 702377) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-03: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kirschner Management GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim 705640) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.