2010-04-30: MBR Grüngutverwertung GmbH, Wahlbach, Johann-Philipp-Reis-Straße 5, 55469 Simmern/Hunsrück.Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Simmern/Hunsrück sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde eine Änderung in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen. Neue Firma: MBR Pro Umwelt GmbH. Neuer Sitz: Simmern/Hunsrück. Geschäftsanschrift: Johann-Philipp-Reis-Straße 5, 55469 Simmern/Hunsrück. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung kommunaler Verwertungsarbeiten, die Kompostierung von Grüngut, die Vermittlung von Entsorgungsleistungen, die Vermittlung und Ausbringung von Klärschlamm und Gülle, die Führung des Klärschlammbuches, die Landschaftspflege von Naturschutzgebieten, landespflegerische und Kommunalarbeiten sowie die Organisation von Bodenproben, der Betrieb einer Holzhackschnitzelherstellung samt Produktvermarktung, die Durchführung von Winterdiensten, die Durchführung zertifizierter Containerdienste sowie anderer Transportleistungen, die Energieproduktion sowie der Betrieb einer Annahmestelle für Elektroaltgeräte.
2015-09-25: Bestellt als Geschäftsführer: Metzen, Frank, Kempfeld, *06.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bast, Rudolf, Landwirtschaftsmeister, Wahlbach.
2020-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, sowie eine Änderung in § 2 und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: MR Hunsrück GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung kommunaler Verwertungsarbeiten, die Kompostierung von Grüngut, die Vermittlung von Entsorgungsleistungen, die Vermittlung und Ausbringung von Klärschlamm und Gülle, die Führung des Klärschlammbuches, die Landschaftspflege von Naturschutzgebieten, landespflegerische und Kommunalarbeiten sowie die Organisation von Bodenproben, der Betrieb einer Holzhackschnitzelherstellung samt Produktvermarktung, die Durchführung von Winterdiensten, die Durchführung zertifizierter Containerdienste sowie anderer Transportleistungen, die Energieproduktion sowie der Betrieb einer Annahmestelle für Elektroaltgeräte. Die Gesellschaft vermietet und vermittelt des weiteren landwirtschaftliche Maschinen und erbringt landwirtschaftliche Beratungsleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2020 mit der MR Dienstleistung GmbH mit Sitz in Birkenfeld verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2020 mit der MR Hunsrück GmbH mit Sitz in Birkenfeld verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ohlweiler beschlossen. Neuer Sitz: Ohlweiler. Geschäftsanschrift: Weinenweg 5, 55469 Ohlweiler.