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MRHAI GMBH BÜRO

Sushi-Restaurant, Sushi-Kreationen, Einmaliges Sushi-Erlebnis..., Pionier der Sushi-Kunst, Sushi-Erlebnis, Sushi-Meister, Sushi-Bar, Verführung aller Sinne
Adresse / Anfahrt
Olivaer Platz 9-10
10707 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-06-22:
Firma: Restaurant Shabuki GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Olivaer Platz 9, 10707 Berlin; Gegenstand: Betrieb eines Restaurants; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Tran, Thi Ha, *10.05.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.04.2018

2018-08-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 40.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 ist das Stammkapital zum Zweck Durchführung der Ausgliederung um 12.000,00 EUR auf 40.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2018 und des Beschlusses vom selben Tage hat Herr Van Hai Tran als Inhaber des von ihm unter der Firma Mr. Hai Life e.K. betriebene Unternehmen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 55119 B) dieses aus seinem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-08-14:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend 6 b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2018 und des Beschlusses vom selben Tage hat Frau Thi Ha Tran als Inhaberin des von ihr unter der Firma Tran Shabuki e.K. betriebenen Unternehmens mit Sitz in Berlin dieses aus ihrem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-08-14:
Rechtsform: Die Eintragung betreffend 6 a) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 ist das Stammkapital zum Zweck Durchführung der Ausgliederung um 3.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2018-08-14:
Firma: mrhai GmbH; Gegenstand: Der Betrieb von Restaurants. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Tran, Thi Ha; Geschäftsführer: 2. Tran, Van Hai, *21.08.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 ist das Stammkapital zum Zweck Durchführung der Ausgliederung um 3.000,00 EUR auf 28.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2018 und des Beschlusses vom selben Tage hat Frau Thi Ha Tran als Inhaberin des von unter der Firma Tran Shabuki e.K. betriebenen Unternehmens mit Sitz in Berlin dieses aus ihrem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.