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PRIOTEX Medien GmbH

Medien und Verlage, Druckservice, Belecke..., Werbeauftritt, Textilveredelung, Koerdt
Adresse / Anfahrt
Südring 1
59609 Anröchte
1x Adresse:

Max-Eyth-Straße 1
59581 Warstein


Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Gründung 1992
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Südring 1, 59609 Anröchte. Gegenstand: Die Erbringung von Agentur- und Creativleistungen im Druckbereich. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Fritzsche, Olaf, Rüthen-Kallenhardt, *25.01.1966; Knorr, Fritz, Anröchte, *25.04.1959; Koerdt, Andrea, geb. Burg, Rüthen-Kallenhardt, *03.10.1959, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Koerdt, Andrea, *03.10.1959.

2017-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: PRIOTEX Medien GmbH.

2019-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 2 die Änderung des Gegenstandes sowie in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Medienzentrum Hellweg-Sauerland GmbH in Warstein (Amtsgericht Arnsberg HRB 8878) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Agentur- und Kreativleistungen im Druck- und Textilbereich. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.

2019-07-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2019 mit der Medienzentrum Hellweg-Sauerland GmbH mit Sitz in Warstein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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