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MS Dach GmbH

Reinigungsdienst für Dach- und Abflussrinnen, Dachrinnenreinigung, Dachbeschichtung..., Dachrinnenreiniger, Dachbeschichter, Dachrinnen Reparatur, Dachrinnen Reparatur Ablauf, Dachrinnenhöhe, Dehnungsstück, DRR Hausverwaltungen, Dachreinigung
Adresse / Anfahrt
Artlenburger Landstraße 15
21339 Lüneburg
8x Adresse:

Schillerstraße 5
28195 Bremen


Frankenring 18
30855 Langenhagen


Stadtring 49
33647 Bielefeld


Von-der-Goltz-Allee 2
24113 Kiel


Hamburger Landstraße 16
21357 Bardowick


An der Industriebahn 12
13088 Berlin


Thedestraße 1
22767 Hamburg


Fichtestraße 6
39112 Magdeburg


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4 Ansprechpartner/Personen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2020 geändert am 24.06.2020. Geschäftsanschrift: Artlenburger Landstraße 15, 21339 Lüneburg. Gegenstand: Dachrinnenreinigung, Dachfenstereinbau, Dachservicearbeiten, Handel mit und Einbau von Baufertigteilen und die Vermittlung von Aufträgen, die im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Tätigkeiten stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwaak, Martin, Adendorf, *20.07.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-07:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 31.07.2020 eingereicht worden. Danach soll die Modern Living Service Limited mit Sitz in Birmingham als übertragender Rechtsträger mit der MS Dach GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 208915) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Gemäß § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Umwandlungsgesetz ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Jeder Gläubiger kann kostenlos vollständige Auskunft über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter unter der Anschrift der MS Dach GmbH, zu Händen Herrn Martin Schwaak, Artlenburger Landstraße 15, 21339 Lüneburg, einholen.

2021-07-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Modern Living Service Limited mit Sitz in Birmingham beschlossen. Kapital geändert, nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 18.11.2020 und vom 04.06.2021 mit der Modern Living Service Limited mit Sitz in Birmingham verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung vom 22.07.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der Verschmelzung beteiligten inländischen Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen inländischen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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