2011-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem AÜG und private Arbeitsvermittlung.
2011-05-10: Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Theodor, Immenstaad, *16.01.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-05-15: Die Gesellschaft hat am 16.04.2012 mit der JoDoMa GmbH mit dem Sitz in Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 26064) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 16.04.2012 zugestimmt.
2014-10-07: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schneider, Johannes, Immenstaad, *10.07.1980.
2016-03-10: Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wölfel, Monika, Oberottmarshausen, *23.03.1967.
2016-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2016 mit Nachtrag vom 19.07.2016 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem AÜG und private Arbeitsvermittlung, ferner Übernahme von Werk- und Dienstverträgen in der Nahrungsmittelproduktion sowie für Montagen im Industriebereich.
2020-04-09: Bestellt: Geschäftsführer: Gugel, Dietmar, München, *04.08.1983, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schneider, Johannes, Immenstaad, *10.07.1980.
2021-01-06: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.04.2012 mit der JoDoMa GmbH mit dem Sitz in Bobingen ist durch Aufhebung zum 31.12.2020 beendet. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 22.12.2020 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.