2011-11-02: (der Handel mit Stahl und Metallprodukten, sowie Bauelementen und Baumaterialien jeglicher Art und der Metallbau.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burgbernheimer Str. 18-20, 91613 Marktbergel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: MSB Verwaltungs GmbH, Marktbergel (Amtsgericht Fürth HRB 12938). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Jones, Renate, Leutershausen, *02.02.1947. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MSB Marktbergeler Stahl- und Bauelemente GmbH mit dem Sitz in Marktbergel (Amtsgericht Fürth HRB 3089). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-07: Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: MSB Verwaltungs GmbH, Marktbergel . Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die MSB Marktbergeler Stahl- und Bauelemente GmbH mit dem Sitz in Marktbergel (Amtsgericht Fürth HRB 19262) beschlossen. Der Formwechsel wurde heute in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.