2012-08-21: Inländische Geschäftsanschrift: Jägerallee 38, 14469 Potsdam; Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien,
insbesondere von Wohnimmobilien
unter Ausschluss von
§ 34 c GewO und den dazugehörigen
nicht genehmigungspflichtigen
Dienstleistungen sowie
die Erbringung von Projektentwicklungsleistungen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Meister, Marion, *28.08.1967, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Schrickel, Robert, *10.10.1970, Michendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.07.2008, zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.09.2009. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2012 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 114902 B) nach Potsdam verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Tag der ersten Eintragung: 12.08.2008
2014-02-28: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 2 Spalte 6 b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 mit Änderung vom 25.02.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 23.08.2013 und 25.02.2014 ist die "MSI Immobilienservice Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 25641 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird