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MSH Kunststofftechnik Martin Schwendemann e.K.

Badeplattformen, Fahrzeugveredelung, Formenbau..., Bootsbau, Bootsteile, Durck, Fertigbäder, Formen und Vorrichtungen, Funktionsmodelle sowie Formen, Nasszellen
Adresse / Anfahrt
Bildstöckle 7
77790 Steinach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-09:
(der Modell- und Formenbau, die Herstellung von Kunststoffprodukten aller Art und der Verkauf von Kunststoff- und Metallwaren aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Am Bildstöckle 7, 77790 Steinach. Inhaber: Schwendemann, Martin Richard, Haslach im Kinzigtal, *18.05.1962.

2011-08-01:
Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MSH-Kunststofftechnik GmbH", Steinach (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 680267) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-08-27:
Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Simex Import-Export GmbH", Steinach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 680284) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-14:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 04.10.2013 (10 IN 168/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

2017-03-01:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 28.02.2017 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.