2011-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21. Oktober 2011. Geschäftsanschrift: Am Eisenbrand 24a, 40667 Meerbusch. Gegenstand: Das chemische oder mechanische, zerstörende und zerstörungsfreie Prüfen von Werkstoffen aller Art. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden. Einem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Spahn, Patricia, Neuss, *26.11.1980; Spahn, Dominik, Kaarst, *15.04.1977; Spahn, Volker, Düsseldorf, *24.12.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 11. Januar 2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 150.000,00 EUR um 50.267,00 EUR auf 200.267,00 EUR beschlossen. 200.267,00 EUR.
2016-10-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. Januar 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11. Januar 2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11. Januar 2016 mit der MT Laboratories GmbH Duisburg mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 22161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.