Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

MTB Reichel Entsorgungstechnik e.K.

Ballenpressen, Fasspressen, Schneckenpressen..., Presscontainer, PET-Flaschen, Shredder, Inkorrekte Eingabe, Pressenstandort
Adresse / Anfahrt
Am Forstfeld 6-8
86567 Hilgertshausen-Tandern
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-30:
Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reichel, Werner Klaus-Dieter, München, *14.03.1942, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Frieser-Reichel, Christa, München, *23.02.1943. Der Sitz ist von Waldkirchen (Amtsgericht Passau HRA 11676) nach Hilgertshausen-Tandern verlegt.

2016-02-18:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Forstfeld 6 - 8, 86567 Hilgertshausen-Tandern.

2017-08-24:
Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: MTB Reichel Entsorgungstechnik e.K. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Geändert, nun: Inhaber: Reichel, Werner Klaus-Dieter, München, *14.03.1942. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

2020-12-04:
Das Unternehmen ist gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.11.2020 und Zustimmungsbeschuss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag aus dem Vermögen des Inhabers Reichel, Werner Klaus-Dieter, nun Dresden, * 14.03.1942, auf die Reichel Entsorgungs- und Umwelttechnik GmbH mit dem Sitz in Hilgertshausen-Tandern ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 155 UmwG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.