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MULTIFILM Ing.-Büro für Sonnen- und Blendschutz GmbH

Baugewerbe, Einzelscheibe, SECURFOL..., Doppelverglasung, Reflexion, Gesamtsonnenenergie, Solarenergie, SOWEDO, Reflektierende, Getönte
Adresse / Anfahrt
Hohensteiner Straße 32
09212 Limbach-Oberfrohna
1x Adresse:

Kruppstraße 10
23560 Lübeck


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2022-06-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1993 zuletzt geändert am 22.10.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Schwabhausen, Amtsgericht München HRB 102087) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohensteiner Straße 32, 09212 Limbach-Oberfrohna. Gegenstand des Unternehmens: ingenieurmäßige Beratung für Sonnen- und Blendschutz; Lieferung und Montage von Sonnen- und Blendschutzvorrichtungen. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ehrler, Andreas, Schmitten, *15.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 05.07.2019 mit der MULTI-GROUP GmbH mit Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14330) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.

2022-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-07-13:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 05.07.2019 mit der MULTI-GROUP GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe ist durch Aufhebungsvertrag zum 30.06.2022 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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