2020-05-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2020. Geschäftsanschrift: Fangdieckstraße 75a, 22547 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungen - insbesondere zur Erbringung von Laborleistungen für Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Patientenversorgung - auf den Gebieten der Pathologie, der Hämatopathologie, der pathologischen Molekularbiologie, Endokrinologie, Humangenetik, Mikrobiologie und Transfusionsmedizin sowie - im gesetzlich zulässigen Umfang - die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens und die Durchführung anderer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Stammkapital: 37.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. med. Schulte, Christoph, Kiel, *18.09.1967; Prof. Dr. Tiemann, Katharina, Kiel, *17.02.1965; Dr. Tiemann, Markus, Facharzt für Pathologie, Kiel, *14.03.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dres. Tiemann, Schulte Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 100691) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.