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MVZ Klinikum Forchheim - Fränkische Schweiz gGmbH

Krankenhaus, Kardiologie, Angiologie..., Geriatrie, Koronarsportgruppen, Therapieabteilung, Oberärzte, Elektrophysiologie, Intensivmedizin, Allgemeinchirurgie, Weiterbildungsermächtigungen
Adresse / Anfahrt
Krankenhausstraße 10
91301 Forchheim
1x Adresse:

Feuersteinstraße 2
91320 Ebermannstadt


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2019. Geschäftsanschrift: Krankenhausstraße 10, 91301 Forchheim. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb und die Gründung von medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Oelkers, Sven, Pilsach, *24.03.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Änderung der §§ 2 und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege wird ausschließlich durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln (i. S. d. § 58 Nr. 1 AO) verwirklicht.

2020-10-13:
Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Änderung der §§ 2 , 3 (Gemeinnützigkeit) und 14 (Auflösung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.

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