2019-02-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2019 mit Nachtrag vom 15.02.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 1 Firma und Sitz (bisher München, Amtsgericht München HRB 245458 ) sowie § 2 Gegenstand des Unternehmens. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 81, 91154 Roth. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, oder - soweit rechtlich zulässig - mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. (2) Ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Absatz 1 beschriebenen Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch an Berufsausübungsgemeinschaften, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sie darf ferner Tochtergesellschaften gründen und - soweit rechtlich zulässig - Zweigniederlassungen errichten. (4) Gesellschafter können nur solche Personen und Gesellschaften sein, die gemäß § 95 Abs. 1 und 1a SGB V berechtigt sind, Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Dies sind im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages zugelassene Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V sowie gemeinnützige Träger, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Gesellschafter, die diesen Status und/oder ihre Gründungsberechtigung verlieren und deswegen nicht mehr an der Trägerschaft eines MVZ beteiligt sein dürfen, scheiden aus der Gesellschaft aus. (5) Die Gesellschaft gewährleistet, dass die heilberufliche Tätigkeit von Mitgliedern der Ärztekammer eigenverantwortlich, unabhängig und nicht gewerblich ausgeübt wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Senft, Klaus, Olching, *18.10.1956. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Stark, Wolfgang, Abenberg, *14.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-05: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-04-26: Bestellt: Geschäftsführer: Stauch, Frank, Nürnberg, *16.08.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 und 8 (Geschäftsführung, Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist.