2019-11-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2019. Geschäftsanschrift: Kirchweg 45, 32457 Porta Westfalica. Gegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, auch in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit Genehmigung nach § 33 Abs. 2 Zahnärzte ZV, die im Fachgebiet der Zahnmedizin an der zahnärztlichen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten und sonstigen Selbstzahlern einschließlich fachzahnärztlicher Leistungen sowie Einrichtung und Betrieb eines Praxislabors teilnehmen (Z-MVZ). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des zahnärztlichen Berufs, den in Satz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, - dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur zahnärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; - dass die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte ihren zahnärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der zahnärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Be-achtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten zahnärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer zahnärztlichen Auf-gabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können ? die Gesellschaft wird die für sie tätigen Zahnärzte anhalten, ihren zahnärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen-; - dass jeder von der Gesellschaft zur zahnärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums bestellte Zahnarzt seinen zahnärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären zahnärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner zahnärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Zahnarzt in seinen zahnärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; - dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, aus-schließlich die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte treffen, sofern die Zahnärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen an-deren für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; - dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Zahnarzt frei zu wählen oder zu wechseln; - dass der behandelnde Zahnarzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Zahnarzt hinzuzuziehen oder einem anderen Zahnarzt überwiesen zu werden; - dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der zahnärztlichen Unabhängigkeit der Zahnärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kranz, Björn, Porta Westfalica, *22.10.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-01: Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2020-04-08: Bestellt als Geschäftsführer: Fortenbach, Stefan, Minden, *27.12.1979.