2009-01-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008. Geschäftsanschrift: Alemannenstr. 5, 79299 Wittnau. Gegenstand: das Coaching und die Beratung zur Unterstützung und Optimierung von leitenden Angestellten und Funktionsträgern in Unternehmen sowie die Durchführung von Eignungstests zur Besetzung bestimmter Positionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Teichert, Martin, Wittnau, *07.07.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-17: Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: MVZ für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik GmbH. Sitz verlegt; nun: Offenburg. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 18, 77654 Offenburg. Gegenstand geändert; nun: Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und Psychotherapie, sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit amulanten und stationären ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens. Soweit die nichtärztlichen Psychotherapeuten nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind auch sie entsprechend § 72 Abs. 1 S. 2 SGB V gemeint, soweit das Gesetz dem nicht entgegensteht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.