2005-09-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2005. Gegenstand: Der Erwerb und die Vermietung von medizinisch-diagnostischen Geräten und Instrumenten, Geräten für Operationen sowie die Einrichtung und der Betrieb von Operationssäulen zur Vermietung an Ärzte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Kersten, Andreas, Düsseldorf, *10.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2015 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und insbesondere die §§ 1 Ziff. 1 und 2 (Gegenstand der Gesellschaft) geändert. Neue Firma: MVZ i-care4u GmbH. Geschäftsanschrift: Unteracker 6, 40489 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1, 1 a SGB V. 2. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung teil, soweit dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 3. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - auch privatärztliche Leistungen erbringen. 4. Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten fest-gelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 5. Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt seiner Wahl und seines Vertrauens untersucht und behandelt werden kann. 6. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischen Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen / Zweigpraxen oder sogenannte ausgelagerte Praxisräume errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten.
2021-06-29: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kreuzbergstraße 1, 40489 Düsseldorf.